Ab Heute, Montag, 21. September 2020, gilt Indoor eine Obergrenze von 10 Personen, falls es keine fix zugewiesenen Sitzplätze bei einer Veranstaltung gibt. Interessant ist die Interpretation, dass auch Trainings und Vereins-Bewegungsangebote (oder Kurse im Fitness-Studio) als Veranstaltung gelten – und wer sitzt schon beim Sport? Unsere erste Trainingswoche hat gezeigt, dass wir mit unseren Maßnahmen einen richtigen Weg eingeschlagen haben, dass wir alle Corona-Regeln immer noch gleich anwenden und so weiterhin einen Spaß an der Bewegung vermitteln können.
Die neuen COVID-19-Regeln der Regierung lassen ein Judo-Training (in geschlossenen Räumen) unter gewissen Voraussetzungen weiter zu.