Das Training hat begonnen, jedoch mit Einschränkungen

Ab Heute, Montag, 21. September 2020, gilt Indoor eine Obergrenze von 10 Personen, falls es keine fix zugewiesenen Sitzplätze bei einer Veranstaltung gibt. Interessant ist die Interpretation, dass auch Trainings und Vereins-Bewegungsangebote (oder Kurse im Fitness-Studio) als Veranstaltung gelten – und wer sitzt schon beim Sport? Unsere erste Trainingswoche hat gezeigt, dass wir mit unseren Maßnahmen einen richtigen Weg eingeschlagen haben, dass wir alle Corona-Regeln immer noch gleich anwenden und so weiterhin einen Spaß an der Bewegung vermitteln können.

Die neuen COVID-19-Regeln der Regierung lassen ein Judo-Training (in geschlossenen Räumen) unter gewissen Voraussetzungen weiter zu.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Training in geschlossenen Räumen möglich?

  • Die maximale Personenzahl beträgt 10 Personen plus Trainer*In.
  • Es sollte innerhalb der Gruppe mit fixen PartnerInnen trainiert werden.
  • Die bereits geltenden Gesundheitsauflagen sind weiter verpflichtend

Wenn es die Räumlichkeiten erlauben, können auch mehrere 10er-Gruppen parallel trainieren. Anhaltspunkte: kein Kontakt zwischen den Gruppen, mindesten 5 Meter Abstand oder bauliche Maßnahmen.

Jede Teilnahme an unseren Einheiten findet freiwillig und auf eigenes Risiko der Teilnehmer statt. Jedes Mitglied ist verpflichtet die aktuell gültigen rechtlichen Vorschriften zur Eindämmung des Covid-19 Virus einzuhalten.

Aufgrund der momentanen Vorgaben der Regierung ist eine Teilnahme an unseren Übungseinheiten nur unter einer Voranmeldung möglich, dies gilt auf für Schnupperer, lediglich ausgenommen davon ist das Trainer*innenpersonal. Bitte meldet euch unter der Nummer: 0680/1450199 an, eine Teilnahmen ist sonst nicht möglich.